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Elternzeit Rechner

Bitte setze einen Haken für jede Option, die auf dich zutrifft:

Mutterschutz

Der Mutterschutz startet 6 Wochen vor dem errechneten Geburtsdatum am 23. August 2026 und endet 8 Wochen nach der Geburt am 29. November 2026. 

Elternzeit Mutter

Die Elternzeit der Mutter beginnt nach dem Mutterschutz (8 Wochen) am 30. November 2026, und endet 3 Jahre nach der Geburt (am Stück genommen) am 28. November 2029 oder spätestens 8 Jahre nach der Geburt am 3. Oktober 2034. 

Elternzeit Vater

Die Elternzeit des Vaters beginnt ab dem Tag der Geburt am 4. Oktober 2026, und endet 3 Jahre nach der Geburt (am Stück genommen) am 2. Oktober 2029 oder spätestens 8 Jahre nach der Geburt am 3. Oktober 2034.

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Willkommen beim Elternzeit-Rechner 👨‍🍼⌛
Du bist wahrscheinlich nicht ohne Grund hierhin gestoßen, denn du möchtest erfahren, wie viel Elternzeit dir und deinem Partner nach Geburt eures Kindes zusteht. Zurecht, denn diese Zeit ist für euch gesetzlich vorgegeben, jedoch ist es wichtig sich frühzeitig mit folgenden Punkten auseinanderzusetzen:

  • Wann beginnt die Elternzeit​?
  • Wie lange ist die Elternzeit für den Vater?
  • Wie kann ich Elternzeit beantragen​?
  • Kann ich meine Elternzeit verlängern​?
  • Wie geht die Berechnung von Elternzeit?

Auf all diese Fragen und mehr gehen wir im weiteren Text ein, bleib also dran, wenn du gut informiert über deine Rechte als Elternteil sein möchtest ⚖️

Dieser Rechner richtet sich nach Normen, Vorschriften und Gesetzen Deutschlands. Da diese im deutschsprachigen Raum variieren können, kann es sein, dass die Ergebnisse des Rechners nicht auf deine Situation zutreffen. Bitte informiere dich über mögliche Abweichungen in deiner Region.

Berechnung von Elternzeit

Das Erwarten deines Nachwuchses bringt nicht nur viel Freude, sondern auch gewisse Herausforderungen mit sich.
Falls du dir Sorgen machst, wie du die Geburt deines Kindes mit der Arbeit vereinbaren kannst, sei beruhigt - dafür ist die Elternzeit da. Sie gibt dir und deinem Partner die Möglichkeit, sich auf das neue Familienmitglied zu konzentrieren, ohne dabei eine Kündigung zu riskieren.
Allerdings ist es wichtig, die Zeit nach der Geburt rechtzeitig zu planen 🗓️. Dazu solltest du erstmal herausfinden, wie viel Elternzeit euch zusteht.
Die Elternzeit dauert in der Regel 3 Jahre, kann aber bei gewissen Ausnahmen, wie z. B. Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder bei einer vorliegenden Behinderung des Kindes mehr betragen. Diese kann am Stück oder aufgeteilt genommen werden. 24 Monate der Elternzeit können aufgeschoben und zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes genutzt werden.

💡 Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass jeder Mutter zusätzlich zur Elternzeit auch noch der Mutterschutz zusteht. Dieser beträgt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Allerdings kann diese auf 12 Wochen verlängert werden, wenn eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Behinderung vorliegt.

Bei früheren Geburten wird die nicht genutzte Vorfrist auf die Nachfrist angerechnet, sodass sich der Mutterschutz nach der Geburt verlängert, bei Spätgeburten verschiebt sich die Vorfrist automatisch auf die Zeit vor der tatsächlichen Geburt, ohne dass die Nachfrist länger wird. Denn nach § 6 Abs. 1 MuSchG gilt:

„Wenn die Frau vor der Entbindung nicht den vollen Zeitraum von sechs Wochen Mutterschutz in Anspruch nehmen konnte, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um den entsprechenden Zeitraum.“

Sehen wir uns jetzt einmal genau an, wie wir die Elternzeit in verschiedenen Fällen berechnen können.

Normalfall

Schauen wir uns erstmal an, wie die Berechnung im Normalfall aussieht, also dann, wann das Kind zum errechneten Geburtstermin, sagen wir am 01.07.2025, auch tatsächlich zur Welt kommt:
Beim Vater sehen die Optionen folgendermaßen aus:

Frühester Beginn = tatsächlicher Geburtstermin
Frühester Beginn = 01.07.2025

Frühestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + gewünschte Elternzeitdauer (maximal 3 Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers) - 1 Tag (da bis Tag vor 3. Geburtstag des Kindes)
Frühestes Ende (bei voller Elternzeit) = 01.07.2025 + 3 Jahre - 1 Tag = 30.06.2028

Spätestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + 8 Jahre - 1 Tag (bei Übertragung von bis zu 24 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers)
Spätestes Ende = 01.07.2025 + 8 Jahre - 1 Tag = 30.06.2033

Bei der Mutter sieht dies etwas anders aus:

Frühester Beginn = tatsächlicher Geburtstermin + 8 Wochen (Mutterschutz) + 1 Tag
Frühester Beginn = 01.07.2025 + 8 Wochen + 1 Tag = 27.08.2025

Frühestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + gewünschte Elternzeitdauer (maximal 3 Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers) - 1 Tag
Frühestes Ende (volle Elternzeit) = 01.07.2025 + 3 Jahre - 1 Tag = 30.06.2028

Spätestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + 8 Jahre - 1 Tag (bei Übertragung von bis zu 24 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers)
Spätestes Ende = 01.07.2025 + 8 Jahre - 1 Tag = 30.06.2033

Frühgeburt

Gehen wir diesmal davon aus, dass es sich hier um eine Frühgeburt handelt, welche auf den 20.05.2025 fällt. Beim Vater bleiben die Regeln gleich, bei der Mutter ändert das allerdings die Länge des Mutterschutzes und somit auch denn Beginn der Elternzeit:

Frühester Beginn = tatsächlicher Geburtstermin + 12 Wochen (verlängerter Mutterschutz) + verpasste Wochen Mutterschutz vor Geburt (in diesem Fall 6 Wochen) + 1 Tag (Beginn nach Ende Mutterschutz
Frühester Beginn = 20.05.2025 + 12 Wochen + 6 Wochen = 24.09.2025

Frühestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + gewünschte Elternzeitdauer (maximal 3 Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers) - 1 Tag
Frühestes Ende = 20.05.2025 + 3 Jahre - 1 Tag = 19.05.2028

Spätestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + 8 Jahre - 1 Tag (bei Übertragung von bis zu 24 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers)
Spätestes Ende = 20.05.2025 + 8 Jahre - 1 Tag = 19.05.2033

💡 Bedenke, dass eine Geburt nur dann als Frühgeburt eingestuft werden kann, wenn:

  • das Kind vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren wird;
  • unter 2500 g wiegt; oder
  • eine intensivmedizinische Betreuung nötig ist.

In diesem Fall verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen.

Mehrlingsgeburt

Beim Fall einer Mehrlingsgeburt, wie z. B. bei Zwillingen, sieht die Lage ähnlich wie bei der Frühgeburt aus – nur wird hier die Vorfrist nicht auf die Nachfrist des Mutterschutzes draufgerechnet (es sei denn es handelt sich um eine frühzeitige Mehrlingsgeburt).
Sagen wir also, die Kinder kommen, wie geplant, am 01.07.2025 zur Welt:

Frühester Beginn = tatsächlicher Geburtstermin + 12 Wochen (verlängerter Mutterschutz) + 1 Tag
Frühester Beginn = 01.07.2025 + 12 Wochen + 1 Tag = 24.09.2025

Frühestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + gewünschte Elternzeitdauer (maximal 3 Jahre ohne Zustimmung des Arbeitgebers) - 1 Tag
Frühestes Ende (volle Elternzeit) = 01.07.2025 + 3 Jahre - 1 Tag = 30.06.2028

Spätestes Ende = tatsächlicher Geburtstermin + 8 Jahre - 1 Tag (bei Übertragung von bis zu 24 Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers)
Spätestes Ende = 01.07.2025 + 8 Jahre - 1 Tag = 30.06.2033

Elternzeit als Vater

Die Elternzeit für den Vater beträgt 3 Jahre, sprich 36 Monate. Der frühestmögliche Beginn der Elternzeit für den Vater ist ab dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes. Wichtig ist, dass der Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber eingereicht wird, und dort explizit „ab Geburt“ beantragt wird (und nicht ab dem Datum des errechneten Geburtstermines).

Obwohl die Elternzeit für die Mutter genauso viel beträgt, sieht die Situation in diesem Fall etwas anders aus. Die Elternzeit der Mutter beginnt nämlich erst nach dem Mutterschutz, also in der Regel 8 oder 12 Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Die Antragsfrist beim Arbeitgeber sieht sowohl beim Vater als auch der Mutter gleich aus und wird im nächsten Abschnitt genauer erläutert.

Elternzeit beantragen

Auch wenn dir Elternzeit zusteht, solltest du nicht vergessen, diese frühzeitig bei deinem Arbeitgeber zu beantragen. Dabei solltest du folgendes beachten:

  • Erste 3 Jahre nach Geburt – Elternzeit 7 Wochen vor Geburt beantragen; und
  • Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag – Elternzeit 13 Wochen vor Beginn beantragen.

Solltest du im Laufe der Elternzeit diese ändern wollen, so ist auch hier die Zustimmung deines Arbeitgebers notwendig.

🔎 Bedenke, dass die Elternzeit eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit beim Arbeitgeber ist. Allerdings kannst du parallel auch Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen. Vor der Geburt kann ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragt werden.

Wie benutze ich den Elternzeit Rechner?

Falls du die Elternzeit mit unserem Elternzeit-Rechner bestimmen möchtest, musst du diese einfachen Schritte befolgen:

  1. Gib das (voraussichtliche) Geburtsdatum deines Kindes an (dazu kannst du auch unseren Geburtsdatum Rechner verwenden);
  2. Gib an, falls es sich um eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt handelt; und
  3. Lies den Beginn und spätestes Ende der Elternzeit ab!

FAQs

Wie kann ich Elternzeit beantragen​?

Zum Beantragen der Elternzeit solltest du folgendes beachten:

  1. Wende dich direkt an deinen Arbeitgeber;
  2. Bedenke, dass die Frist 7 Wochen vor Geburt ist;
  3. Du kannst Elternzeit entweder ganz am Stück nehmen; oder
  4. 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes aufschieben.

Solltest du deinen nach Einreichung des Eintrags die Aufteilung ändern wollen, so brauchst du auch hier die Einwilligung deines Arbeitgebers.

Wie viel Elternzeit hat der Vater?

Dem Vater stehen 3 Jahre Elternzeit zu, ebenso der Mutter. Die Elternzeit der Mutter beginnt allerdings in der Regel 8 Wochen nach der Geburt, da die Mutter bis dahin noch im Mutterschutz ist.
Dem Vater als auch der Mutter steht es frei, die 3 Jahre am Stück zu nehmen oder bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufzuteilen.

Wann beginnt Elternzeit​?

Elternzeit beginnt in Regel nach der Geburt und dauert 3 Jahre bzw. 36 Monate. Für Mütter gilt nach der Geburt der Mutterschutz, was 8 oder 12 Wochen entspricht. Erst nach dieser Zeit tritt die 3-jährige Elternzeit in Kraft.

Wie lange dauert Elternzeit?

Die Elternzeit dauert 3 Jahre. Dabei steht es beiden Elternteilen frei diese zu nutzen, jedoch muss sie in diesem Fall vorzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. Die tatsächliche Dauer der Elternzeit hängt allerdings auch davon ab, ob diese am Stück genommen oder aufgeteilt wird. Im letzteren Fall kann die Elternzeit noch bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufgewandt werden.

Kann ich die Elternzeit verlängern​?

Du kannst die Elternzeit unter folgenden Bedingungen verlängern:

  • Falls du beim ersten Antrag nicht die ganzen 3 Jahre beantragt hast; oder
  • falls du 24 Monate der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr nehmen möchtest.

In beiden Fällen ist der Arbeitgeber zuständig, im letzteren Fall muss der Arbeitgeber jedoch bei einem fristgerechten Antrag (13 Wochen vor Beginn) einwiligen.